1. Geltungsbereich
a.  Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Hotel Prinz Eugen - Serviced Apartments Ottobrunn (im folgenden "Hotel" geannnt) und dem Kunden über die vorübergehende mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie für alle weiteren damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen des Hotels (Beherbergungsvertrag).
2.  Vertragsabschluss
a.  Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Kunde darf überlassene Zimmer nur unter/weitervermieten oder zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken benutzen, wenn das Hotel zuvor in Textform zugestimmt hat.
3.  Regelungen zur Zimmerbestellung
a.  Der Kunde ist verpflichtet dem Hotel bei Buchung die voraussichtlich benötigte Zahl der Zimmer, der Gäste sowie die Aufenthaltsdauer mitzuteilen. Eine Änderung der Buchungsdaten nach Vertragsschluss ist dem Hotel unverzüglich mitzuteilen und bedarf, wenn nichts anderes vereinbart ist, zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Hotels in Textform. Rücktrittsrechte des Kunden bleiben hiervon unberührt.
b.  Hat der Kunde ein Zimmerkontingent reserviert und unterlässt er eine Konkretisierung der Zahl der benötigten Zimmer innerhalb der vereinbarten Frist, gilt der Vertrag mit der Zimmerzahl als zustande gekommen.
4.  Leistungen, Preise, Zahlung
a.  Das Hotel hat die vereinbarten Leistungen zu erbringen und die vom Kunden gebuchten Zimmer zur Verfügung zu stellen. Die vom Hotel zu erbringende Leistung ist durch den jeweils zum Vertragszeitpunkt gültigen „Tarif “näher präzisiert.
b.  Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und weitere Leistungen des Hotels vereinbarten Preise, wenn nicht anderweitig vertraglich vereinbart, dem Hotel für den gesamten Aufenthalt im Voraus zu bezahlen.
c.  Die vereinbarten Preise beinhalten die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer. Ändert sich nach Vertragsschluss der Steuersatz oder erhöht sich der vom Hotel für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % angehoben werden, wenn zwischen Vertragsabschluss und Beginn der Beherbergung mehr als vier Monate liegen. Beschädigungen werden gesondert in Rechnung gestellt
d.  Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss einen angemessenen Vorschuss oder eine angemessene Sicherheit zu verlangen. Während der Beherbergung kann das Hotel Zwischenrechnungen erteilen.
5.  Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
a.  Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
b.  Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Am Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche werden hierdurch nicht begründet.
7.  Stornierung und Nichtinanspruchnahme von Hotelleistungen (NoShow)
a. Der Kunde ist zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag nur berechtigt, wenn das Hotel dem Rücktritt in Textform zugestimmt hat. Tritt der Kunde zurück obwohl er hierzu nicht oder nicht mehr berechtigt war, bleibt er selbst dann zur Zahlung der vereinbarten und veranlassten Leistungen verpflichtet, wenn er sie nicht in Anspruch nimmt.
b.  Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Die Pauschale beträgt bei Übernachtung mit oder ohne Frühstück 10% des vertraglich vereinbarten Preises, so dass der Kunde in diesem Fall verpflichtet ist, mindestens 90 % des Übernachtungspreises zu erstatten.
8.  Rücktritt und Kündigung des Hotels
a.  Das Hotel kann vom Vertrag auch dann zurücktreten, wenn der Kunde eine fällige Vorauszahlung oder Sicherheit nicht erbracht hat und eine vom Hotel gesetzte angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen ist.
b.  Das Hotel ist weiterhin zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt:
·   höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
·   der Kunde hat bei der Buchung von Zimmern falsche Angaben zu vertragswesentlichen Tatsachen gemacht, etwa zu seiner Person oder zur Person des Gastes;
·   der Kunde hat die überlassenen Zimmer unter- oder weitervermietet oder nutzt die Zimmer zu anderen als Beherbergungszwecken, ohne dass das Hotel in Textform    zugestimmt hat;
9.  Haftung des Hotels
a.  Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
b.  Die Parteien vereinbaren, dass das Hotel nicht für Sachen haftet, die von Gäste in allgemein zugänglichen Räumen des Hotels eingebracht werden. Für Gegenstände, die der Gast in das von ihm gemietete Zimmer einbringt, wird die Haftung auf das gesetzlich zulässige Maß beschränkt. Insbesondere wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung wird ferner eingeschränkt auf persönliche Gegenstände des Gastes. Ausgeschlossen von der Haftung werden Wertgegenstände wie etwa Schmuck, Geld, Handys, etc. Diese Wertgegenstände sind mittels gesondertem Aufbewahrungsvertrag an der Rezeption zu hinterlegen. Kommt der Kunde dieser Möglichkeit zur Hinterlegung von Wertgegenständen nicht nach, so ist das Hotel von jeder Haftung frei.
c.  Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um Störungen zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
d.  Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet das Hotel nicht.
10. Essen und Trinken
Mitgebrachte Speisen und Getränke dürfen in den öffentlichen Bereichen des Hotels nicht verzehrt werden. Das Frühstück kann nur in den Frühstücksraum eingenommen werden. Die Mitnahme von angebotenen Frühstücksbestandteilen ist ebenso wie die Zubereitung von Speisen auf den Zimmern untersagt.
11. Schlussbestimmung 
Mündliche oder schriftliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
Gerichtsstand ist München