1. Geltungsbereich
a. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Hotel Prinz Eugen - Serviced Apartments Ottobrunn (im folgenden "Hotel" geannnt) und dem Kunden über die vorübergehende
mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie für alle
weiteren damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen des Hotels
(Beherbergungsvertrag).
2. Vertragsabschluss
a. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Kunde darf
überlassene Zimmer nur unter/weitervermieten oder zu anderen als der
Beherbergung dienenden Zwecken benutzen, wenn das Hotel zuvor in
Textform zugestimmt hat.
3. Regelungen zur Zimmerbestellung
a. Der Kunde ist verpflichtet dem Hotel bei Buchung die voraussichtlich
benötigte Zahl der Zimmer, der Gäste sowie die Aufenthaltsdauer
mitzuteilen. Eine Änderung der Buchungsdaten nach Vertragsschluss ist
dem Hotel unverzüglich mitzuteilen und bedarf, wenn nichts anderes
vereinbart ist, zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Hotels in
Textform. Rücktrittsrechte des Kunden bleiben hiervon unberührt.
b. Hat der Kunde ein Zimmerkontingent reserviert und unterlässt er eine
Konkretisierung der Zahl der benötigten Zimmer innerhalb der
vereinbarten Frist, gilt der Vertrag mit der Zimmerzahl als zustande
gekommen.
4. Leistungen, Preise, Zahlung
a. Das Hotel hat die vereinbarten Leistungen zu erbringen und die vom
Kunden gebuchten Zimmer zur Verfügung zu stellen. Die vom Hotel zu
erbringende Leistung ist durch den jeweils zum Vertragszeitpunkt
gültigen „Tarif “näher präzisiert.
b. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und
weitere Leistungen des Hotels vereinbarten Preise, wenn nicht
anderweitig vertraglich vereinbart, dem Hotel für den gesamten
Aufenthalt im Voraus zu bezahlen.
c. Die vereinbarten Preise beinhalten die jeweilige gesetzliche
Mehrwertsteuer. Ändert sich nach Vertragsschluss der Steuersatz oder
erhöht sich der vom Hotel für derartige Leistungen berechnete Preis, so
kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5
% angehoben werden, wenn zwischen Vertragsabschluss und Beginn der
Beherbergung mehr als vier Monate liegen. Beschädigungen werden
gesondert in Rechnung gestellt
d. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss einen angemessenen
Vorschuss oder eine angemessene Sicherheit zu verlangen. Während der
Beherbergung kann das Hotel Zwischenrechnungen erteilen.
5. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
a. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
b. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des Anreisetages zur
Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Am
Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur
Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten
Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00
Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab
18:00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche werden hierdurch nicht
begründet.
7. Stornierung und Nichtinanspruchnahme von Hotelleistungen (NoShow)
a. Der Kunde ist zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag nur berechtigt,
wenn das Hotel dem Rücktritt in Textform zugestimmt hat. Tritt der Kunde
zurück obwohl er hierzu nicht oder nicht mehr berechtigt war, bleibt er
selbst dann zur Zahlung der vereinbarten und veranlassten Leistungen
verpflichtet, wenn er sie nicht in Anspruch nimmt.
b. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu
verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Die
Pauschale beträgt bei Übernachtung mit oder ohne Frühstück 10% des
vertraglich vereinbarten Preises, so dass der Kunde in diesem Fall
verpflichtet ist, mindestens 90 % des Übernachtungspreises zu erstatten.
8. Rücktritt und Kündigung des Hotels
a. Das Hotel kann vom Vertrag auch dann zurücktreten, wenn der Kunde
eine fällige Vorauszahlung oder Sicherheit nicht erbracht hat und eine
vom Hotel gesetzte angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen ist.
b. Das Hotel ist weiterhin zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt:
· höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
· der Kunde hat bei der Buchung von Zimmern falsche Angaben zu
vertragswesentlichen Tatsachen gemacht, etwa zu seiner Person oder zur
Person des Gastes;
· der Kunde hat die überlassenen Zimmer unter- oder weitervermietet
oder nutzt die Zimmer zu anderen als Beherbergungszwecken, ohne dass das
Hotel in Textform zugestimmt hat;
9. Haftung des Hotels
a. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon
ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten
hat und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. Einer
Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen gleich.
b. Die Parteien vereinbaren, dass das Hotel nicht für Sachen haftet,
die von Gäste in allgemein zugänglichen Räumen des Hotels eingebracht
werden. Für Gegenstände, die der Gast in das von ihm gemietete Zimmer
einbringt, wird die Haftung auf das gesetzlich zulässige Maß beschränkt.
Insbesondere wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit
ausgeschlossen. Die Haftung wird ferner eingeschränkt auf persönliche
Gegenstände des Gastes. Ausgeschlossen von der Haftung werden
Wertgegenstände wie etwa Schmuck, Geld, Handys, etc. Diese
Wertgegenstände sind mittels gesondertem Aufbewahrungsvertrag an der
Rezeption zu hinterlegen. Kommt der Kunde dieser Möglichkeit zur
Hinterlegung von Wertgegenständen nicht nach, so ist das Hotel von jeder
Haftung frei.
c. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels
auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis bemüht sein, für Abhilfe zu
sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um
Störungen zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
d. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem
Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt
dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder
Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter Kraftfahrzeuge und
deren Inhalt haftet das Hotel nicht.
10. Essen und Trinken
Mitgebrachte Speisen und Getränke dürfen in den öffentlichen Bereichen
des Hotels nicht verzehrt werden. Das Frühstück kann nur in den
Frühstücksraum eingenommen werden. Die Mitnahme von angebotenen
Frühstücksbestandteilen ist ebenso wie die Zubereitung von Speisen auf
den Zimmern untersagt.
11. Schlussbestimmung
Mündliche oder schriftliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
Gerichtsstand ist München